OLG München weist Sportwetten-Klage ab: Keine vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen Einsatzlimits.
OLG München weist Sportwetten-Klage ab: Keine vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen Einsatzlimits.
EuGH-Verfahren C-530/24 (Tipico): Schlussanträge jetzt auf den 5. Februar 2026 terminiert – richtungsweisend für Online-Sportwetten-Klagen.
Ein Gastwirt aus Bad Wiessee stand wegen Spielautomaten vor Gericht. Mangels Beweisen für Gewinnausschüttungen erfolgte ein Freispruch.
LG Bonn verurteilt Bet3000: Spieler erhält rund 12.000 Euro zurück, da der Anbieter gegen das monatliche Einzahlungslimit verstieß.
OLG Frankfurt: Sportwettenanbieter müssen verlorene Einsätze erstatten, wenn trotz OASIS-Sperre keine Spielerkontrolle erfolgte.
Eine Spielhalle in Nordrhein-Westfalen sollte stärker darauf achten, dass Spielende nicht mehrere Automaten gleichzeitig besetzen.
Trotz prekärer Verluste liess das Casino Neuenburg Risikospieler weiterspielen – jetzt muss es fast 600’000 Franken Strafe zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht fand klare Worte zur Passivität des Betreibers.
Ein mehrfach vorbestrafter Betrüger wurde in Iowa wegen Geldwäsche und Glücksspielbetrugs schuldig gesprochen. Der selbsternannte Magier täuschte Casinos in mehreren US-Bundesstaaten.
Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass bei unerlaubtem Glücksspiel sämtliche Einnahmen – nicht nur der Gewinn – eingezogen werden dürfen.
VGH Baden-Württemberg erklärt Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig: Erste Musterverfahren geben Unternehmen Hoffnung – doch betroffene Betriebe müssen weiterhin individuell Widerspruch einlegen.
Lootboxen rücken stärker in den Fokus der Regulierung: Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der eine bessere Kontrolle glücksspielähnlicher Mechanismen in Videospielen fordert.
Hessen setzt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen vorübergehend aus: Neue Bescheide werden aktuell nicht verschickt, Fristen ruhen, mögliche Erleichterungen wie Stundung oder Erlass werden geprüft.